1294, Zeile 210 f.). Somit ist zumindest in Erwägung zu ziehen, dass die Ausweiskopie tatsächlich durch die Post AV.________ beglaubigt wurde und demnach nicht gefälscht wurde, zumal auch das Geburtsdatum nicht verändert wurde. Dagegen spricht jedoch zweierlei: Zum einen passt das Datum (20.10.11) nicht zur zeitlichen Abfolge des Kreditantrags. Den Schilderungen von BO.________ zufolge, habe ihm A.________ nur kurz nach dem Gespräch über den Kredit für seine Frau mitgeteilt, dass „sie den Auftrag bereits gemacht hätten“ (pag. 1291, Zeile 50).