BN.________ wurde am 9. Oktober 2012 durch die Kantonspolizei Bern parteiöffentlich einvernommen (pag. 1276 ff.). Dabei stellte sich heraus, dass sie nicht viel mit dem Kredit zu tun hatte, sondern das Geschäft von ihrem Ehemann, BO.________, eingefädelt worden war. Daraufhin wurde auch der Ehemann am 10. Oktober 2012 parteiöffentlich befragt (vgl. pag. 1288 ff.). Zusammengefasst gab dieser gegenüber der Polizei bekannt, dass er von AF.________ und A.________ auf einen Kredit angesprochen worden sei. Die Beiden erkannte er auch auf der vorgelegten Fotodokumentation (pag. 1295, Zeile 296 f.; vgl. auch pag. 1298 ff.).