1207 ff.). Der Beschuldigte ist daher des Betrugs schuldig zu sprechen. 70. Rechtliche Würdigung Urkundenfälschung Indem der Beschuldigte wissentlich und willentlich die gefälschte Barauszahlungsbestätigung, echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung und den gefälschten Betreibungsregisterauszug einreichte bzw. einreichen liess, um für M.________ die Auszahlung eines Kredits zu erwirken, hat er sich der Urkundenfälschung durch Gebrauch zur Täuschung von gefälschten Urkunden schuldig gemacht. XXII. Ziffer 1.17 und 2.1.1 Anklageschrift – BN.________