Nachdem die Unterlagen der Bank gekommen seien, habe er zusammen mit dem Beschuldigten die Formulare unterzeichnet. Der Beschuldigte habe die Dokumente versandfertig gemacht und er habe sie in den Briefkasten geworfen. Nach seinen Ferien sei das Geld eingetroffen und er habe die Provision von 20 % dem Beschuldigten übergeben (pag. 1236 f.). Von diesem Sachverhalt ist auszugehen.