60 insbesondere auch mit Blick auf den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Fälschens der Lohnabrechnungen nicht glaubhaft. Der Kreditnehmer beschreibt den Tatbeitrag des Beschuldigten glaubhaft wie folgt: Er habe die Unterlagen gemäss den Anweisungen des Beschuldigten einem BL.________ oder BM.________ übergeben. Nachdem die Unterlagen der Bank gekommen seien, habe er zusammen mit dem Beschuldigten die Formulare unterzeichnet.