Dies ist sowohl durch seine eigenen Aussagen als auch durch die Auswertung seines Netbooks, worauf eine entsprechende Vorlage gefunden wurde, belegt. Für das Gericht ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände und des Tatmusters weiter erstellt, dass die Gruppe um und mit A.________ auch die übrigen Fälschungen hergestellt hat. Ein Indiz dafür ist die Verwendung des bekannten Poststempels „BR.________ / 23.11.11“. Auch hat der Beschuldigte zugegeben, in anderen Fällen Betreibungsregisterauszüge „gepinselt“ zu haben, weshalb davon auszugehen ist, dass er oder einer seiner Mittäter dies auch im vorliegenden Fall gemacht hat.