Weiter wurden der C.________ AG wiederum verschiedene Dokumente vorgelegt (pag. 1210 ff.). Auf der Ausweiskopie findet sich der bereits bekannte Poststempel „BR.________ / 23.11.11“ (vgl. pag. 1211). Aus den Lohnabrechnungen (pag. 1212 ff.) und der Barauszahlungsbestätigung (pag. 1215) geht hervor, dass in diesem Fall die Firma L.________ GmbH als Arbeitgeber von M.________ angegeben wurde. Ein entsprechendes Dokument, d.h. eine fiktive Lohnabrechnung der L.________ GmbH, konnte auf dem Netbook von A.________ sichergestellt werden (pag. 1220).