7342 und 7351 ff.). Der Schuldspruch wegen Urkundenfälschung durch Herstellen einer gefälschten Urkunde bezüglich der Lohnabrechnungen ist in Rechtskraft erwachsen (pag. 8019). Den Sachverhalt hat die Vorinstanz wie folgt dargelegt (pag. 7894 f., S. 57 f. der Entscheidbegründung): Im vorliegenden Fall wurde am 3. Januar 2012 zunächst ein nicht unterzeichneter Online- Privatkreditantrag bei der C.________ AG eingereicht (pag. 1204 ff.). Offenbar wurde das unterzeichnete Exemplar (auf Verlangen der Bank) erst später eingereicht, worauf die Datumsangabe (6. Januar 2012) hindeutet (pag. 1207 ff.; vgl. auch pag.