Der Kreditantrag ist nach Ansicht der Kammer insofern von entscheidender Bedeutung, als der Antragsteller damit zum einen die darin gemachten Angaben (inkl. Angaben zum Einkommen und zu allfälligen Betreibungen) bestätigt. Zum anderen tut er damit aber auch seinen Willen kund, einen Kredit aufnehmen zu wollen. Solche Erklärungen lagen vorliegend nicht vor. Die Bank hätte – unter Wahrung ihrer Sorgfaltspflichten – ohne unterzeichneten und gültigen Antrag diesen gar nicht weiter prüfen dürfen