Nicht geklärt ist lediglich, ob es sich auch bei den Lohnabrechnungen und der Ausweiskopie um Fälschungen handelt. Da diese Dokumente offenbar vom Kreditnehmer selber beigebracht wurden und zudem inhaltlich richtig zu sein scheinen, ist in dubio pro reo davon auszugehen, dass diese nicht gefälscht sind. Hingegen ist erstellt, dass beim Betreibungsregisterauszug vom 19. Dezember 2011 „gepinselt“ wurde, er mithin also eine Fälschung darstellt.