Ergänzend ist anzumerken, dass wiederum kein unterzeichneter Privatkreditantrag vorliegt. Der Beschuldigte gestand zudem in der Schlusseinvernahme vom 14. August 2014 ein, BK.________ vom Sehen her zu kennen (pag. 1195). Zwischen dem 17. Januar 2012 und dem 19. Februar 2012 fanden zudem zwischen dem Beschuldigten und dem Kreditnehmer zahlreiche telefonischen Verbindungen statt (pag. 1196 ff.).