57 den Kredit deshalb genommen zu haben, weil ihm A.________ gesagt habe, dass es auch ohne Betreibungsregisterauszug gehen würde (pag. 1179, Zeile 114 ff.). Als Provision habe der Beschuldigte aber 20% der Kreditsumme bzw. CHF 10‘000.00 verlangt (pag. 1180, Zeile 148 ff.). Demgegenüber bestritt A.________ in sämtlichen Einvernahmen, den Kredit von BK.________ vermittelt zu haben (vgl. pag. 1192 ff.).