Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7342 und 7351 f.). Die Vorinstanz hielt zum Sachverhalt Folgendes fest (pag. 7892 f., S. 55 f. der Entscheidbegründung): Beweismässig ist der Kreditantrag von BK.________ insofern aussergewöhnlich, da der Bank zwar die üblichen Dokumente eingereicht wurden, die weiteren Ermittlungen jedoch ergeben haben, dass die Lohnabrechnungen inhaltlich richtig sind (vgl. pag. 1159 ff.) und die Angaben auf der Ausweiskopie den Tatsachen entsprechen würden.