Die Bank hätte ohne unterzeichneten und gültigen Antrag den Kreditantrag gar nicht weiter prüfen dürfen bzw. einen solchen zuerst einfordern müssen. Die Tatsache, dass kein unterzeichneter Vertrag vorlag, hätte die Bank zudem auch generell misstrauisch stimmen müssen, sie hätte weitere Abklärungen über den Kreditnehmer vornehmen müssen. Der Straf- und Zivilklägerin 1 kommt damit eine tatbestandsausschliessende Opfermitverantwortung zu. Der Beschuldigte ist vom Vorwurf des Betrugs freizusprechen.