Unter Einbezug der gesamten Umstände, namentlich dem bekannten Tatmuster und der gefundenen Lohnabrechnung auf seinem Netbook (wiederum von der W.________ (Firma)), sowie auch unter Berücksichtigung der Umstände im Fall AA.________ ist die Täterschaft A.________ für das Gericht zweifelsfrei erwiesen.