Dass AF.________ die Geschichte von „Z.________“ erzählte, ist jedoch noch aus einem anderen Grund von Interesse. Wie noch gezeigt wird, findet sich die gleiche Geschichte auch im Fall von AA.________. Hier wie dort wurden die Kreditnehmer angewiesen, den unbekannten „Z.________“ aus Solothurn als Kreditvermittler anzugeben. Anders als im vorliegenden Fall hat AA.________ ihre Aussagen aber nicht nur korrigiert, sondern zugleich auch den Beschuldigten als Kreditvermittler bezeichnet. Zudem hat auch A.________ selber zugegeben, als Kreditvermittler für AA.________ tätig gewesen zu sein.