1130, Zeile 7 f.). Dabei blieb er auch in der Einvernahme vom 18. Februar 2014, wobei er sagte, niemanden belasten zu wollen (pag. 1135, Zeile 107 ff.). Er denke aber, es sei die gleiche Person gewesen, die auch den Kredit an AA.________ vermittelt habe (pag. 1131, Zeile 47 f.; vgl. auch Ziff. IV./10. hiervor). Zudem habe er auch gewusst, dass bei seinem Kreditantrag gefälschte Dokumente verwendet worden seien; es sei ein Fehler gewesen, den Kreditvertrag dennoch zu unterschreiben (pag. 1130, Zeile 9 f.; pag. 1131, Zeile 15 f.). Mit den Fälschungen und dem Betrug habe er aber nichts zu tun gehabt (pag. 1130, Zeile 8 f.).