In seinen ersten beiden Einvernahmen vom 22. Mai und 13. Juni 2012 erzählte AF.________ eine Geschichte, wonach sein Kredit bei der C.________ AG über einen unbekannten „Z.________“ aus Solothurn abgewickelt worden sei (pag. 1122 f., Zeile 164 ff.; pag. 1124 ff., Zeile 158 ff.). Erst in der Einvernahme vom 18. Juli 2012 gab er gegenüber der Staatsanwaltschaft zu, die Geschichte mit „Z.________“ frei erfunden zu haben. Diesen „Z.________“ würde es nicht geben, er aber den wahren Kreditvermittler aus Sicherheitsgründen nicht nennen möchte (pag. 1130, Zeile 7 f.).