Gemäss der Anzeige der C.________ AG wurde ihr im Zusammenhang mit dem Kreditantrag drei Lohnabrechnungen der bereits bekannten Firma W.________ (Firma) (pag. 1103 ff.), damit korrespondierende Barauszahlungsbestätigungen vom 5. bzw. 25. Januar 2012 (pag. 1107 f.), ein Betreibungsregisterauszug (pag. 1100) sowie eine durch die Poststelle Bern am 18. November 2011 beglaubigte Ausweiskopie (pag. 1116) vorgelegt.