Indem der Beschuldigte wissentlich und willentlich den inhaltlich falschen Betreibungsregisterauszug sowie die gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung einreichen liess, um für AD.________ die Auszahlung eines Kredits zu erwirken, hat er sich der Urkundenfälschung durch Gebrauch zur Täuschung von gefälschten Urkunden schuldig gemacht. XIX. Ziffer 1.14 und 2.1.1 Anklageschrift – AF.________