__ nicht bereits zum vornherein zur Erstellung der Fälschungen bereit gewesen wäre, zumal ihm im Zusammenhang mit den Kreditbetrugsdelikten ebenfalls eine wesentliche und eigenständige Rolle zukam, und er mit dem Beschuldigten eng zusammengearbeitet hatte. Die Fälschung der Urkunden stellt gerade mit Blick auf die Betrugsdelikte ein notwendiger Tatbeitrag dar, weswegen auch hier von Mittäterschaft auszugehen ist. Da sich Anstiftung und Mittäterschaft ausschliessen, ist der Beschuldigte vom Vorwurf der Anstiftung zur Urkundenfälschung frei zu sprechen.