Insgesamt ergibt sich aus den vorhandenen Beweismitteln somit unstrittig, dass A.________ an diesem Kreditantrag und somit auch an den Urkundenfälschungen beteiligt war. Wer letztlich die Fälschungen hergestellt hat, kann nicht abschliessend geklärt werden. Das Datei-Fragment auf dem Laptop der Freundin von K.________ spricht allerdings dafür, dass zumindest die eingereichten Lohnabrechnungen auf das Konto von K.________ gehen. Dieser wurde dafür auch bereits in einem eigenen Verfahren wegen Betrug und Urkundenfälschung schuldig gesprochen (vgl. pag. 7614 ff.).