Es macht jedoch den Eindruck, als wollte er den Beschuldigten nicht ausdrücklich als DEN Kreditvermittler schlechthin bezeichnen. Möglicherweise hängt dies auch damit zusammen, dass er und seine Familie mit dem Tod bedroht wurden. AD.________ hat aber immerhin ausgesagt, dass ihm der Beschuldigte bei seinem Leasingvertrag (bei der BI.________; pag. 1065 ff.) geholfen hat. Dies ist auch objektiv belegt, da die Polizei ein entsprechendes Dokument anlässlich der Hausdurchsuchung bei A.________ sicherstellen konnte (vgl. pag. 6765 ff.; insbesondere pag. 6777 ff.).