___ und AF.________. Obwohl er den Vornamen des Beschuldigten angeben konnte, war er sich nicht mehr sicher, ob dieser zu den Männern gehört hat, die in seine Garage in BH.________ gekommen sind (pag. 1036, Zeile 27 ff.; vgl. auch pag. 1042 ff.). Er vermutete aber, dass es im Zusammenhang mit den Kreditbetrügen zwei oder drei Bosse gebe und der Beschuldigte wissen würde, wer diese sind. Er selber konnte lediglich angeben, dass sie in der Region Bern wohnen und in Olten ein Büro haben würden (pag. 1037, Zeile 35 ff.).