7887 f., S. 50 f. der Entscheidbegründung): Im ausgefüllten Online-Kreditantrag wurde unter Telefon Mobile die Nummer .________ angegeben (pag. 1020). Gemäss dem Ermittlungsbericht der Polizei ist diese Natelnummer aber nicht auf AD.________, sondern auf K.________ registriert (pag. 1017). Zudem konnte die Polizei auf dem von K.________ benutzten Laptop auch ein Datei-Fragment mit dem Titel „Lohnliste BG.________ GmbH Oktober 2011“ sicherstellen (pag. 1077).