__ GmbH Oktober/November 2011 angestiftet, sowie einen gefälschten Betreibungsregisterauszug und eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so die Auszahlung eines Kredits von CHF 70‘000.00 an AD.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7341 und 7351 ff.). Die Vorinstanz legte die vorhandenen Beweismittel wie folgt dar (pag. 7887 f., S. 50 f. der Entscheidbegründung):