Der Kreditantrag ist nach Ansicht der Kammer insofern von entscheidender Bedeutung, als der Antragsteller damit zum einen die darin gemachten Angaben (inkl. Angaben zum Einkommen und zu allfälligen Betreibungen) bestätigt. Zum anderen aber auch seinen Willen kundtut, einen Kredit aufnehmen zu wollen. Beides lag vorliegend nicht vor. Die Bank hätte ohne unterzeichneten und gültigen Antrag den Kreditantrag gar nicht weiter prüfen dürfen bzw. einen solchen zuerst einverlangen müssen.