Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Fall kein unterzeichneter Kreditantrag vorliegt (pag. 977). Weiter kann dem durch die Bank bearbeiteten Kreditantrag entnommen werden, dass die unter dem Arbeitgeber angegebene Telefonnummer falsch ist und die angerufene Person keine Kenntnis vom Kreditvertrag bzw. von einem angeblich bestehenden Arbeitsverhältnis hatte (pag. 981). Dies ist handschriftlich auf dem Antrag vermerkt. Der zuständige Bankmitarbeiter hatte damit Kenntnis von Unregelmässigkeiten. 52. Beweismittel Beweiswürdigung durch die Vorinstanz (pag. 7886 f., S. 49 f. der Entscheidbegründung):