Diesbezüglich habe er nämlich von AG.________ erfahren, dass AH.________ die Dokumente ändere (pag. 1010, Zeile 476). Am 14. August 2014 gab er schliesslich in der Schlusseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft an, dass es gut möglich sei, dass er bei BE.________ vermittelt habe, er in diesem Fall aber glaublich keine Dokumente gefälscht habe („nicht das ich wüsste“; pag. 1011, Zeile 326 f.).