A.________ gab zunächst, d.h. in der Einvernahme vom 7. August 2012, zu, im Fall BE.________ vermittelt zu haben (pag. 1006, Zeile 183). Er habe BE.________ gesagt, welche Dokumente er brauche und als er diese dann erhalten habe, habe er sie an AH.________ weitergeleitet. Er bestritt aber, etwas mit den Fälschungen zu tun gehabt zu haben (pag. 1007, Zeile 221 ff.). Diese Aussagen bestätigte er in einer weiteren Einvernahme am 16. November 2012 (vgl. pag. 1009 f.). Dabei ergänzte er, dass er seinen Kunden jeweils gesagt habe, dass der Betreibungsregisterauszug gefälscht werde (pag. 1009, Zeile 450 f.). Diesbezüglich habe er nämlich von AG.