In seiner parteiöffentlichen Einvernahme vom 26. Juni 2012 (pag. 993 ff.) identifizierte BE.________ den Beschuldigten als Kreditvermittler (pag. 998, Zeile 220 ff.; vgl. pag. 1003 ff.). Im Wesentlichen gab er zudem an, dass er im selben Block wie A.________ wohnen würde und deswegen mit dem Beschuldigten wegen dem Kredit gesprochen zu haben. Er habe ihm im Dezember 2011 oder Januar 2012 auch eine Ausweiskopie gegeben („eher im Januar“; pag. 994 f., Zeile 32 ff.). Weiter erklärte er, dass er die gefälschten Unterlagen zum ersten Mal sehe (pag. 996, Zeile 110 bzw. 136) und er die Firma X.________ GmbH nicht einmal kenne würde.