Weiter ist dem Ermittlungsrapport der Kantonspolizei zu entnehmen, dass die rückwirkende Teilneh- mer-ID insgesamt 737 Verbindungen zwischen A.________ und Q.________ ergeben hat (pag. 937). Q.________ gab anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 8. März 2012 (pag. 960 ff.) zusammengefasst an, bis im August 2011 für die Firma X.________ GmbH gearbeitet zu haben (pag. 964, Zeile 171 f.). Dies belegte er später mit entsprechenden Lohnabrechnungen für die Monate Juni und Juli 2011 (vgl. pag. 950 f.). In den Akten findet sich zudem die Auftragsauswertung der Firma X.________ GmbH für die Abrechnungsperiode Juni 2011 (pag. 952 ff.).