Die Tatsache, dass kein unterzeichneter Vertrag vorlag, hätte die Bank zudem auch sofort generell misstrauisch stimmen müssen, sie hätte weitere Abklärungen über den Kreditnehmer vornehmen müssen. Kommt hinzu, dass bereits eine geschäftliche Beziehung zwischen der Antragstellerin und der Straf- und Zivilklägerin bestand. Aus ihren Ausführungen ergibt sich, dass AA.________ im Zeitpunkt der Antragseinreichung bereits einen bestehenden Kredit hatte mit dessen Ratenzahlungen sie massiv im Rückstand war (pag. 880).