Der Kreditantrag ist nach Ansicht der Kammer insofern von entscheidender Bedeutung, als der Antragsteller damit zum einen die darin gemachten Angaben bestätigt. Zum anderen aber auch seinen Willen kundtut, einen Kredit aufnehmen zu wollen. Beides lag vorliegend nicht vor. Die Bank hätte ohne unterzeichneten und gültigen Antrag den Kreditantrag gar nicht weiter prüfen dürfen bzw. einen solchen zuerst einverlangen müssen. Die Tatsache, dass kein unterzeichneter Vertrag vorlag, hätte die Bank zudem auch sofort generell misstrauisch stimmen müssen, sie hätte weitere Abklärungen über den Kreditnehmer vornehmen müssen.