Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass AB.________ am 10. Juli 2012 bestätigte dass sie von Frau AA.________ kontaktiert und instruiert worden sei, dass sie «die Geschichte mit dem Z.________» erzählen solle (pag. 918). Frau AA.________ habe etliche Male gesagt, dass es diesen Z.________ gar nicht gebe (pag. 919). Der Beschuldigte machte bezüglich dieses Kreditantrags widersprüchliche Angaben. So gab er am 7. August 2012 an, die Unterlagen weitergereicht zu haben, mit dem Antrag jedoch nichts zu tun zu haben (pag.