41 bende und glaubhafte Aussagen, Gründe für eine Falschbelastung sind nicht ersichtlich, zumal er sich insbesondere mit dem Eingeständnis, die Provision zusammen mit dem Beschuldigten abgeholt zu haben, selbst erheblich belastet. Bezüglich des Tatbeitrags des Beschuldigten kann daher auf die Aussagen von BA.________ abgestellt werden. Demnach hat BA.________ den Kreditnehmer an den Beschuldigten verwiesen, da der Beschuldigte angeboten hatte, Kredite für Leute mit Betreibungen zu vermitteln (pag.