Ebenfalls ist – entgegen den Behauptungen des Beschuldigten – belegt, dass der Kreditnehmer und der Beschuldigte in Kontakt gestanden haben und sie sich somit offensichtlich gekannt haben. Den Nachweis hierfür liefern die zahlreichen Telefonverbindungen, welche in zeitlicher Hinsicht exakt auf den Zeitraum von der Antragsstellung bis zur Kreditauszahlung passen (pag. 829 f.). Nach dem Gesagten steht die Täterschaft von A.________ somit für das Gericht ausser Frage. Die vorinstanzliche Beweiswürdigung überzeugt vollumfänglich. Die Aussagen von BA.________ sind bemerkenswert ausführlich und detailliert. Er machte gleichblei-