Am 2. Juli 2013 und 9. Juli 2014 wurde zudem BA.________ zur Sache einvernommen. In der zweiten (parteiöffentlichen) Einvernahme bestätigte er gegenüber der Staatsanwaltschaft seine früheren Aussagen, wonach A.________ dafür gesorgt habe, dass AY.________ einen Kredit von der C.________ AG erhalten habe (pag. 818, Zeile 32 ff.; vgl. auch pag. 807 f., Zeile 38 ff.). Wie zuvor bereits AO.________ gab auch er an, den Beschuldigten durch N.________ kennengelernt zu haben. Dabei habe sich dieser mit einer Visitenkarte der „AN.________ (Firma)“ vorgestellt (pag. 819, Zeile 76).