Am 19. April 2013 fand die polizeiliche Einvernahme von AY.________ statt, ohne dass die Rechtsvertretungen darĂ¼ber orientiert wurden (vgl. pag. 791). Die entsprechenden Aussagen sind nicht gerichtsverwertbar, da der Kreditnehmer im Verfahren gegen A.________ nicht noch einmal befragt wurde.