September - November 2011, Bestätigung Barauszahlung Salär 06.01.2012, Lohnausweis AZ.________ (Firma) 2010 sowie den ebenfalls gefälschten Betreibungsregisterauszug zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so gegen eine Provision von CHF 15‘000.00 die Auszahlung eines Kredits von CHF 50‘000.00 an den Kreditnehmer, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, erwirkt haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7340 und 7351 f.). Die Vorinstanz legte die vorhandenen Beweismittel zutreffend wie folgt dar (pag.