Bezüglich der Tathandlungen des Beschuldigten ist auf die Aussagen von AT.________ abzustellen: Demnach bot ihm der Beschuldigte gegen Bezahlung einer Provision an, ihm bzw. seiner Ehefrau trotz Betreibungen einen Kredit zu vermitteln. AT.________ übergab dem Beschuldigten daraufhin die geforderten Unterlagen (pag. 750). Sämtliche Korrespondenzen mit der Bank erfolgten zudem über den Beschuldigten. AT.________ leitete ihm beispielsweise auch die Post der Bank ungeöffnet weiter (pag. 751). Der Beschuldigte fälschte zudem eigenhändig den eingereichten Betreibungsregisterauszug. Es kann nicht geklärt werden, wer