Erstellt ist weiter auch der Telefonkontakt zwischen AT.________ und dem Beschuldigten. Diese belegt, verteilt auf den 23. Dezember 2011 und den 31. Januar 2012, insgesamt zwölf Kontakte zwischen den Beiden. In zeitlicher Hinsicht passen diese Kontakte sehr gut mit den zwischen dem 18. Januar 2012 und 25. Januar 2012 bei der C.________ AG eingereichten Dokumente überein (vgl. pag. 711 ff.; pag. 770). Auch der Inhalt der bei AT.________ sichergestellten SMS (Konversation vom 31. Januar 2012 mit der Nummer von A.__