Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 7. August 2012 (pag. 761 ff.) gab A.________ zu, einen Kredit vermittelt zu haben. Offenbar bezogen sich seine Aussagen jedoch auf den ersten Kredit, welcher von AT.________ beantragt wurde. Darauf deuten auch seine Aussagen, welche er am 16. November 2012 gegenüber der Staatsanwaltschaft gemacht hat: „Der Name sagt mir nichts, ich kenne die Frau nicht. Nur ihren Mann habe ich vermittelt, AT.________“ (pag. 766, Zeile 398 f.). Zu dieser Kreditvermittlung gab er an, AT.________ gesagt zu haben, dass er „EINEN kennen würde, der anscheinend bei der C.________ AG arbeitet“.