(Firma) Okto- ber-Dezember 2011, einen selbst gefälschten Betreibungsregisterauszug sowie eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so gegen eine Provision von CHF 18‘750.00 die Auszahlung eines Kredits von CHF 75‘000.00 an AS.________, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7339 f. und 7351 f.). Die Vorinstanz hat zu den vorhandenen Beweismitteln Folgendes festgehalten (pag.