Ergänzend ist anzumerken, dass der Bruder des Kreditnehmers, AQ.________, anlässlich der Einvernahme vom 20. Juli 2012 eingestanden hat, seinen Kollegen AR.________ als Kreditnehmer an den Beschuldigten vermittelt zu haben. Auf Frage nach dem Kreditantrag seines Bruders gab er sinngemäss an, wenn er etwas wüsste, hätte er das auch gerade eingestehen können. Sinngemäss machte AQ.________ damit geltend, nichts zu wissen (pag. 679). Es sei seine Vermutung, dass sein Bruder etwas mit dem Beschuldigten gedreht habe. Der Beschuldigte sei der einzige, den er kenne, der mit solchen Krediten betrüge (pag. 680).