In den Einvernahmen vom 20. Juli 2012 (pag. 675 ff.) und 10. Juli 2014 (pag. 688 ff.) teilte AQ.________ später mit, dass ihm der Beschuldigte gesagt hätte, dass er Kredite vermittle. Hierauf habe er selber von seinem Kollegen, AR.________ (vgl. Ziff. IV./28. nachstehend), welcher an einem Kredit interessiert gewesen sei, die notwendigen Unterlagen verlangt und an A.________ weitergeleitet. Es sei ohnehin kein Geheimnis gewesen, dass der Beschuldigte etwas mit Kreditbetrügen zu tun gehabt habe (pag. 689 f., Zeile 37 ff.).