_ kann vollumfänglich abgestellt werden und es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte mit dem oben beschriebenen Vorgehen als Kreditvermittler tätig war. Dass bei der vorliegenden Kreditvermittlung nachweislich weitere Personen involviert waren, schadet nicht und vermag am erwiesenen Tatbeitrag des Beschuldigten nichts zu ändern. S.________ gab am 14. Juni 2013 an, er habe das Kreditgesuch für die Kreditnehmerin ausgefüllt (pag. 626). Weitere Angaben konnte er jedoch nicht mehr machen. Auf Vorhalt, dass die gleichen gefälschten Lohnabrechnungen auch bei der C.__