Die Kreditnehmerin machte insbesondere am 24. Juni 2013 belastende Angaben. Sie beschrieb den Tatbeitrag des Beschuldigten dahingehend, dass sie ihm die Unterlagen übergeben habe und er für sie den Kreditantrag eingereicht habe (pag. 608). Weiter macht sie glaubhaft geltend, dass sie nicht in der Lage gewesen wäre, die Fälschungen zu erstellen (pag. 611). Am 9. Juli 2014 bestätigte sie zudem in Anwesenheit der Verteidigung des Beschuldigten ihre Angaben (pag. 618). Ihre Aussagen sind zwar etwas vage, was jedoch mit dem Zeitablauf zu erklären ist, im Ergebnis jedoch gleichbleibend. Schliesslich kam es zwischen dem 19. und 31. Dezember 2011 (pag.