Insgesamt kann somit festgehalten werden, dass die eingereichten Dokumente (mit Ausnahme der amtlichen Teilvereinbarung allesamt gefälscht waren und die konkreten Aussagen von AO.________, welche A.________ direkt belasten, ein schlüssiges Gesamtbild zeichnen. Sie stellen daher ein gewichtiges Puzzleteil in einer ohnehin dichten Indizienkette dar. Es fehlt zwar der direkte Beweis, dass der Beschuldigte die fraglichen Dokumente selber gefälscht hat, jedoch bestehen für das Gericht keine Zweifel daran, dass er diese nicht zumindest in Auftrag gegeben hat. Das Gericht ist ebenfalls davon überzeugt, dass die konkreten Aussagen von AO.