weitgehend mit denjenigen von anderen Kreditnehmern, namentlich mit denjenigen von AC.________ und AK.________. Schliesslich wird die Glaubhaftigkeit auch dadurch untermalt, dass sie gleich zu Beginn aussagte, dass ihr der Kreditvermittler von N.________ empfohlen wurde. Wie bereits dargestellt, handelt es sich bei dieser auch um eine Bekannte des Beschuldigten. Ihr Name tauchte zudem auch im Zusammenhang mit den Online-Kreditanträgen bei der D.________ AG AG auf (vgl. Ziff. II./2. hiervor).